Vermittleramt Toggenburg


Anlaufstelle in übrigen Streitsachen

Wichtige Information

Das Gebiet des Vermittleramtes Toggenburg ist identisch mit dem Gerichtskreis Toggenburg.

Das Vermittleramt Toggenburg ist zuständig für Zivilstreitigkeiten in den Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil, Ebnat-Kappel, Kirchberg, Lichtensteig, Lütisburg, Mosnang, Neckertal, Nesslau, Wattwil, Wildhaus-Alt St. Johann.

Bitte beachten Sie, dass für Streitigkeiten aus Miet-, Pacht und Arbeitsverhältnissen separate Schlichtungsstellen anzurufen sind.

Willkommen auf der Homepage der Vermittlerstelle Toggenburg.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Aufgaben der Vermittlungsstelle, über das Verfahren und das konkrete Vorgehen.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Anschrift

Vermittleramt Toggenburg
Hauptgasse 8
9620 Lichtensteig

Erreichbarkeit

Telefon

077 508 76 80
Montag bis Freitag: 09-11 / 14-17 Uhr.

Email

vermittler@schlichtundrecht.ch

Persönlich

nur nach Voranmeldung



Unsere Aufgaben und Kompetenzen

Der Vermittler ist eine vom Kreisgericht gewählte vorgerichtliche Instanz. Der Vermittler führt das Vermittlungs- oder Sühneverfahren durch, soweit nicht eine besondere Schlichtungsstelle zuständig ist (siehe dazu speziell Arbeits-, Miet- und Pachtrecht). Die Aufgabe des Vermittlers umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:

Schlichten. Versuch die Parteien vor der Durchführung eines Prozesses z.B. durch Abschluss eines Vergleichs auszusöhnen. Der Vergleich ist dabei als Vertrag zu verstehen, durch welchen die Parteien mittels Kompromiss den Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigen.

Abhalten. Der Vermittler kann die Parteien vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder vor dem Bestreiten offensichtlich begründeter Begehren abhalten.

Weisung erteilen. Bei Scheitern des Vermittlungsversuchs wird durch die Ausstellung der Weisung (Leitschein) die Voraussetzung zur Klageerhebung beim zuständigen Gericht geschaffen.

Urteilsvorschlag. Bei einem Streitwert bis CHF 5'000.00 kann der Vermittler den Parteien einen schriftlichen Urteilsvorschlag unterbreiten. Dieser kommt einem rechtskräftigen Urteil gleich, wenn keine Partei innert der gesetzten Frist dagegen Einsprache erhebt.

Urteil. Bei einem Streitwert bis CHF 2‘000.00 kann der Vermittler auf Antrag der klagenden Partei ein Urteil fällen, wenn die Rechtslage klar und die Sache spruchreif ist.

Über uns

Der Vermittler seine Stellvertretung leitet das Sühne- bzw. Schlichtungsverfahren.

Vermittler
Josef Rütsche Josef Rütsche
lic. iur.
Lichtensteig
077 508 76 80
info@schlichtundrecht.ch
Stellvertretende Vermittlerin
Eliane Lang Eliane Lang
Bachelor of Laws
Bütschwil
077 234 71 81
e.lang@schlichtundrecht.ch
Stellvertretender Vermittler
Luigi Perone Luigi Perone
Kirchberg
058 229 50 09
luigi.perone@sg.ch

Verfahren


Ablauf

Ausgangslage. Trotz persönlicher Gespräche und konstruktiven Bemühungen ist es Ihnen nicht gelungen, die rechtliche Auseinandersetzung zufriedenstellend zu lösen. Bitte beachten Sie dabei, dass für Fragen aus Miet-, Pacht- und Arbeitsrecht andere Stellen zuständig sind.

Information Sie haben die Möglichkeit, sich vom Vermittler unverbindlich über den Ablauf des Verfahrens informieren zu lassen. Aus dieser Information kann allerdings kein Präjudiz für das allenfalls nachfolgende Vermittlungs- und Gerichtsverfahren abgeleitet werden.

Kosten

Das Schlichtungsverfahren vor dem Vermittler ist kostenpflichtig. Die Kosten trägt grundsätzlich der Kläger. Dabei kann er allerdings die Gerichts- und die Parteikosten im folgenden Prozess geltend machen.

Anmeldung

Das Verfahren beim Vermittleramt muss schriftlich anbegehrt werden. Dies kann auch mit einfachem Brief/Schreiben erfolgen. Wichtig sind dabei folgende Angaben:

Kläger. Wer stellt ein Rechtsbegehren; Adresse; Telefonnummer?

Beklagter. Gegen wen richtet sich das Begehren? Adresse?

Forderung. Was ist der Inhalt des Rechtsbegehrens?

Im Doppel. Alle Akten sind im Doppel einzureichen.

Unterschrift. Das Begehren ist eigenhändig zu unterzeichnen.

Rechtsvertreter. Adresse eines allfälligen Rechtsvertreters. Beachten Sie aber, dass Personen, die im Gerichtskreis wohnen, grundsätzlich persönlich zu erscheinen haben, sofern sich die Gegenpartei nicht zu Recht anwaltlich vertreten lässt.

Formulare

Sie können auch die untenstehenden Formulare verwenden. Bitte ausfüllen, ausdrucken, unterzeichnen und per Post zustellen. Beachten Sie, dass die ausgefüllten Formulare nicht elektronisch gespeichert werden können.

Formular "Schlichtungsgesuch an das Vermittleramt"
Merkblatt "Vermittleramt Toggenburg (01/2023)"
Formular "Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege"