Schlichtungsstelle Toggenburg für Arbeitsverhältnisse


Fragen und Probleme rund um das Thema Arbeit

Willkommen auf der Homepage der Schlichtungsstelle Toggenburg für Arbeitsverhältnisse.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Aufgaben der Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse, über das Verfahren und das konkrete Vorgehen.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Anschrift

Schlichtungsstelle Toggenburg für Arbeitsverhältnisse
Sunnewis 11
9631 Ulisbach

Telefon

071 931 59 00


Fax

071 931 59 02



Kontaktzeiten

Montag bis Freitag: 09.00 - 11.00 Uhr. Übrige Zeiten nach Vereinbarung; benützen Sie die Combox oder kontaktieren Sie uns per E-Mail

Unsere Aufgaben und Kompetenzen

Die Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse ist eine vom Kreisgericht gewählte vorgerichtliche Instanz. Unter dem Motto "schlichten statt richten" ist es ihre Aufgabe, in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern eine einvernehmliche Lösung herbei zu führen.

Das Ziel ist erreicht, wenn sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt haben. Kommt keine Einigung zustande, so wird der sogenannte Leitschein ausgestellt. Damit kann die Forderung innerhalb der darin angesetzten Frist beim Kreisgericht Toggenburg anhängig gemacht werden. Für Klagen vor dem Kreisgericht ist bis zu einem Streitwert von CHF 30'000.00 ein rasches und einfaches Verfahren vorgesehen.

Bei einem Streitwert bis CHF 5'000.00 kann die Schlichtungsstelle den Parteien einen schriftlichen Urteilsvorschlag unterbreiten. Dieser kommt einem rechtskräftigen Urteil gleich, wenn keine Partei innert der gesetzten Frist dagegen Einsprache erhebt.

Bei einem Streitwert bis CHF 2‘000.00 kann die Schlichtungsbehörde auf Antrag der klagenden Partei ein Urteil fällen, wenn die Rechtslage klar und die Sache spruchreif ist.

Über uns

Der Präsident der Schlichtungsstelle leitet das Verfahren. Er führt bei Bedarf Vorabklärungen und Vorgespräche durch. Für die Schlichtungsverhandlung wird je ein Vertreter der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite aufgeboten.

Präsidentin/Sekretariat
Nadja Wottka Wottka-Gschwend Nadia, lic. iur., Ulisbach
Stellvertreterin
Egli Gamma Larissa, lic. iur., Ebnat-Kappel
Arbeitgebervertreter/in
Högg Barbara, Wattwil
Leemann Thomas, Lichtensteig
Nüssli Christian, Ebnat-Kappel
Ott Dieter, Hemberg
Arbeitnehmervertreter/in
Amaechi Patrizia, Wattwil
Beeler Markus, Ebnat-Kappel
Rüesch Jürg, Nesslau
Thurnherr Christoph, Ulisbach

Verfahren


Ablauf

Ausgangslage. Trotz konstruktiven Bemühungen ist es Ihnen nicht gelungen, die Streitigkeit aus dem Arbeitsverhältnis zufriedenstellend zu lösen.

Beratung. Sie haben die Möglichkeit, sich unverbindlich von der Schlichtungsstelle (Präsident/Sekretariat) beraten zu lassen. Die Beratung kann Ihnen eine bessere Beurteilung der Ausgangslage und des weiteren Vorgehens ermöglichen. Aus der Beratung kann allerdings kein Präjudiz für das allenfalls nachfolgende Schlichtungs- und Gerichtsverfahren abgeleitet werden.

Anmeldung. Sobald Sie sich dazu entschieden haben, können Sie das Schiedsverfahren mit dem Formular "Anmeldung" einleiten. Die Anmeldung hat schriftlich auf dem Postweg zu erfolgen. Achten Sie darauf, dass alle notwendigen Angaben ausgefüllt sind; Sie beschleunigen damit das Verfahren.

Im Doppel. Alle Akten sind im Doppel einzureichen.

Persönlich. Die Parteien haben zum Schlichtungsverfahren persönlich zu erscheinen.

Kosten

Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse ist für Streitigkeiten bis zu einem Betrag von CHF 30'000.00 grundsätzlich kostenlos. Ebenso werden keine Parteientschädigungen zugesprochen, ausser bei mutwilliger Prozessführung.

Anwaltskosten können in einem allenfalls nachfolgenden Prozess geltend gemacht werden und sind von der unterliegenden Partei zu entschädigen.

Anmeldung

Sie können die untenstehenden Formulare verwenden. Bitte ausfüllen, ausdrucken, unterzeichnen und per Post zustellen. Beachten Sie, dass die ausgefüllten Formulare nicht elektronisch gespeichert werden können.

Formular "Klage"
Formular "Klageantwort"